Fabian Hengmith
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Verantwortung ohne Kontrolle? - Was der Fall FCK über Sanktionen in Multi-Akteur-Systemen zeigt

Eine Case Study über Pyrotechnik, Verbandsstrafen und die Frage, wie Verantwortung verteilt werden sollte, wenn mehrere Akteure ein Ergebnis gemeinsam beeinflussen.

27.10.2026

Coverbild Case Study Mannheim vs. FCK Sanktionen

Eine Sanktion kann finanziell sehr schmerzhaft sein – ohne deshalb dort anzusetzen, wo das unerwünschte Verhalten tatsächlich entsteht.


1. Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie

1. Der Fall Mannheim vs. FCK ist kein isoliertes Ereignis.

Der 1. FC Kaiserslautern zahlt seit Jahren regelmäßig hohe Geldstrafen für das Verhalten seiner Anhänger. Allein für vier Auswärtsspiele der Rückrunde 2025/26 wurden 188.190 Euro fällig. Bereits das Pokalfinale 2024 hatte eine Strafe von 300.000 Euro ausgelöst.

2. Das DFB-Urteil von Mannheim verschärft diese Dimension erheblich.

Für die Vorfälle vom 21. August 2026 verhängte das DFB-Sportgericht gegen den FCK eine Geldstrafe von 300.000 Euro sowie einen Zuschauerteilausschluss auf Bewährung. Bis zu 120.000 Euro dürfen in Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen fließen.

3. Das Fehlverhalten selbst ist eindeutig.

Raketen wurden in Richtung anderer Zuschauer geschossen, zahlreiche weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Das ist weder durch Fankultur noch durch eine Diskussion über Kollektivstrafen zu relativieren.

4. Trotzdem bleibt ein Steuerungsproblem.

Bei einem Auswärtsspiel beeinflusst der Gastverein seine Fans – kontrolliert aber wesentliche operative Stellhebel wie Stadioninfrastruktur, Einlassorganisation, Zutrittssteuerung, Videoüberwachung und Ordnungsdienst nicht selbst.

5. Mannheim war ein Multi-Akteur-System.

Gastverein, Heimverein, Stadionbetreiber, Ordnungsdienst, Polizei, Behörden, Fans und einzelne Täter beeinflussten das Geschehen gleichzeitig. Verantwortung existiert auf mehreren Ebenen.

6. Genau deshalb ist die Frage nach der Sanktion komplexer als die Frage nach Schuld.

Dass ein Verein Verantwortung trägt, bedeutet nicht automatisch, dass er auch über die wirksamsten Möglichkeiten zur Verhaltenssteuerung verfügt.

7. Die wissenschaftliche Forschung zum deutschen Fußball beschreibt genau dieses Problem.

Eine Analyse von mehr als 1.300 Sportgerichtsurteilen und 26 Experteninterviews kommt zu dem Ergebnis, dass bestehende Sanktionen Fanverhalten kaum und Vereine nur begrenzt beeinflussen.

8. Gleichzeitig sind Kollektivsanktionen nicht grundsätzlich wirkungslos.

Neuere experimentelle Forschung zeigt, dass kollektive Bestrafung Verhalten beeinflussen kann. Die relevante Frage lautet deshalb nicht „Strafen oder nicht?“, sondern: Welche Sanktion wirkt bei welchem Akteur?


2. Ausgangslage

Am 21. August 2026 trafen der SV Waldhof Mannheim und der 1. FC Kaiserslautern in der ersten Runde des DFB-Pokals aufeinander.
Schon vor Spielbeginn wurde im Kaiserslauterer Block massiv Pyrotechnik gezündet. Während der Begegnung setzte sich dies fort.
Nach Ende der regulären Spielzeit eskalierte die Situation.

Nach Feststellungen des DFB wurden aus dem Kaiserslauterer Bereich mindestens zehn weitere Raketen abgeschossen. Eine landete im Zuschauerbereich der Haupttribüne, zwei weitere wurden in deren Richtung abgefeuert. Auch von Mannheimer Zuschauern wurden Raketen und andere Gegenstände geworfen beziehungsweise abgeschossen; rund 30 Personen drangen von dort auf das Spielfeld vor. Die Verlängerung verzögerte sich erheblich.

35 Polizeikräfte wurden leicht verletzt, weitere Personen mussten medizinisch versorgt werden. Rund 1.400 Polizeibeamte waren eingesetzt.

Am 26. Oktober 2026 folgte das Urteil gegen den FCK: 300.000 Euro Geldstrafe.
Zusätzlich muss der Verein ein Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Diese Sanktion wurde allerdings bis zum 31. März 2028 zur Bewährung ausgesetzt.

Der 1. FC Kaiserslautern akzeptierte das Urteil; die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Der DFB bezeichnete die Ereignisse als "beinahe beispiellosen Exzess". Gleichzeitig würdigte er ausdrücklich, dass sich der FCK von den Geschehnissen distanziert und Maßnahmen zur Aufklärung und Täteridentifikation eingeleitet hat.

Die Frage dieser Case Study lautet deshalb ausdrücklich nicht: War das Verhalten einzelner FCK-Anhänger akzeptabel?

Die Antwort darauf ist eindeutig: nein.

Interessanter ist die dahinterliegende Systemfrage: Wie sinnvoll lassen sich Organisationen über Sanktionen steuern, wenn sie für ein Verhalten verantwortlich gemacht werden, dessen Entstehung sie nur teilweise kontrollieren können?

Methodik

Diese Case Study verbindet die konkrete Aufarbeitung des Pokalspiels mit öffentlich zugänglichen Primärquellen des DFB, der Vereine und staatlicher Stellen sowie wissenschaftlicher Forschung aus Sportmanagement, Organisationssteuerung, Kriminologie und Regulierungsforschung.

Sie untersucht nicht die individuelle strafrechtliche Schuld einzelner Beteiligter, sondern die Gestaltung des übergeordneten Steuerungssystems.


3. Beobachtung: Aus Strafen wird ein wiederkehrender Kostenblock

Die 300.000 Euro für Mannheim sind außergewöhnlich hoch.

Außergewöhnlich ist jedoch nicht, dass der FCK zahlen muss.

Bereits das DFB-Pokalfinale 2024 führte wegen massiven Pyrotechnik-Einsatzes zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro.

Im Juli 2025 folgten 128.800 Euro für vier weitere Spiele. Zwei davon waren Auswärtsspiele.

Im Juli 2026 wurden nochmals 188.190 Euro allein für vier Auswärtsspiele in Darmstadt, Münster, Bochum und Kiel verhängt.

Und nun weitere 300.000 Euro für Mannheim.

Damit entsteht über Jahre ein wiederkehrender sechsstelliger Kostenblock.

Das allein beweist noch nicht, dass die Sanktionen wirkungslos sind. Ohne sie könnte das Fehlverhalten theoretisch noch stärker ausgeprägt sein.

Es zeigt aber: Hohe und wiederkehrende finanzielle Sanktionen haben bislang nicht dazu geführt, dass das zugrunde liegende Verhalten verschwindet.

Besonders interessant wird dies bei Auswärtsspielen.

Denn dort fällt die Organisation, die finanziell sanktioniert wird, nur teilweise mit der Organisation zusammen, die das operative Sicherheitssystem kontrolliert.


4. Wissenschaftliche Einordnung

Ein bekanntes Principal-Agent-Problem

Winskowski und Homölle (2022) untersuchten genau diese Konstellation im deutschen Profifußball. Die Autoren analysierten mehr als 1.300 Sportgerichtsurteile und führten zusätzlich 26 Experteninterviews mit Vertretern von Verbänden, Sportgerichten, Vereinen, Sponsoren, Polizei und aktiven Fanszenen durch.

Ihr Befund ist für den Fall FCK bemerkenswert: Die bestehenden Sanktionen berücksichtigen mehrere Principal-Agent-Probleme nur unzureichend. Nach Einschätzung der Autoren beeinflussen sie das Verhalten der Fans kaum und die Vereine nur begrenzt. Zugleich ist Pyrotechnik die mit Abstand am häufigsten sanktionierte Form des Zuschauerfehlverhaltens. Mehrere der befragten Akteure halten ihre vollständige Verhinderung praktisch für unmöglich (Winskowski & Homölle, 2022).

Die Struktur dahinter ist zweistufig: Der Verband versucht, den Verein zu steuern. Der Verein soll wiederum seine Fans steuern.

Der Verband kann einen Verein sanktionieren. Der Verein kann jedoch keinen einzelnen Zuschauer vollständig kontrollieren.

Damit entsteht bereits innerhalb des Sanktionssystems eine Steuerungslücke.

Auch Winskowski (2022) zeigt in seiner Untersuchung des deutschen Strafzumessungssystems, dass standardisierte Strafkataloge zwar Transparenz und Einheitlichkeit verbessern können. Eine konsistente Berechnung von Sanktionen beantwortet jedoch noch nicht automatisch die Frage, ob diese Sanktionen das zugrunde liegende Verhalten tatsächlich verändern.


Verantwortung und Kontrollierbarkeit

Das Spannungsverhältnis zwischen Verantwortung und Einfluss ist in der Organisations- und Managementforschung seit Jahrzehnten bekannt.

Das sogenannte Controllability Principle folgt vereinfacht der Idee, dass Personen oder Organisationseinheiten vor allem für Ergebnisse verantwortlich gemacht werden sollten, die sie zumindest wesentlich beeinflussen können.

Choudhury (1986) zeigt allerdings zugleich, dass dieses Prinzip nicht absolut gelten kann. Organisationen funktionieren nicht dadurch, dass Akteure ausschließlich für vollständig kontrollierbare Größen Verantwortung übernehmen. Auch indirekte Einflussmöglichkeiten und übergeordnete Organisationsziele können Verantwortungszuweisung rechtfertigen.

Für den Fußball bedeutet das:

Die Schlussfolgerung kann weder lauten: Keine vollständige Kontrolle = keine Verantwortung.
Noch: Ein Fan gehört zum Verein = vollständige Kontrolle durch den Verein.

Die entscheidende Frage liegt dazwischen: Wie groß ist der tatsächliche Einfluss des sanktionierten Akteurs – und steht die Art der Sanktion in einem sinnvollen Verhältnis zu seinen Steuerungsmöglichkeiten?

Gerade bei Auswärtsspielen wird diese Frage relevant, weil der Gastverein zwar Einfluss auf seine Fans besitzt, zentrale operative Sicherheitsmechanismen jedoch nicht selbst kontrolliert.


Entdeckungswahrscheinlichkeit statt immer höherer Strafen

Einen weiteren wichtigen Hinweis liefert die kriminologische Abschreckungsforschung. Nagin (2013) fasst den Forschungsstand zur abschreckenden Wirkung von Sanktionen zusammen und kommt zu einem zentralen Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit, entdeckt und sanktioniert zu werden, besitzt eine deutlich robustere abschreckende Wirkung als die bloße Verschärfung der Strafe.

Übertragen auf einen Fußball-Gästeblock verändert sich damit die Perspektive.

Für einen potenziellen Täter dürfte weniger entscheidend sein, ob der Verein anschließend 100.000 oder 300.000 Euro bezahlen muss.
Relevanter ist: Wie wahrscheinlich ist es, dass ich persönlich identifiziert werde und selbst Konsequenzen tragen muss?

Damit gewinnen Täteridentifikation, Videoauswertung, individuelle Stadionverbote und mögliche Regressforderungen eine besondere Bedeutung.

Die Sanktion rückt näher an denjenigen heran, dessen Verhalten tatsächlich verändert werden soll.


Legitimität beeinflusst Regelbefolgung

Neben Abschreckung spielt auch die Wahrnehmung eines Regel- und Sanktionssystems eine Rolle. Murphy et al. (2009) untersuchten in unterschiedlichen regulatorischen Kontexten den Zusammenhang zwischen wahrgenommener Verfahrensgerechtigkeit, Legitimität und Regelbefolgung.

Die Ergebnisse zeigen, dass Menschen eher bereit sind, Regeln einzuhalten und mit Institutionen zu kooperieren, wenn Verfahren als fair und legitim wahrgenommen werden. Besonders relevant wird dieser Zusammenhang dort, wo die Betroffenen die zugrunde liegenden Regeln selbst infrage stellen (Murphy et al., 2009).

Die Untersuchung bezieht sich nicht speziell auf Fußballfans. Der Mechanismus ist für die vorliegende Fragestellung dennoch relevant. 

Gerade in Fanszenen, in denen Verbandsstrafen teilweise grundsätzlich als illegitim oder kollektiv unfair wahrgenommen werden, kann reine Strafverschärfung an Grenzen stoßen.

Das bedeutet nicht, Fehlverhalten deshalb hinzunehmen. Es bedeutet lediglich, dass Nachvollziehbarkeit, wahrgenommene Fairness und Legitimität selbst Bestandteile wirksamer Regulierung sein können.


Kollektivstrafen sind nicht automatisch wirkungslos

Eine aktuelle experimentelle Untersuchung verhindert zugleich eine zu einfache Schlussfolgerung. Schild et al. (2025) untersuchten kollektive Bestrafung in sechs vorregistrierten Experimenten und Befragungen mit insgesamt 11.020 Teilnehmern aus drei Ländern.

Die Ergebnisse liefern substanzielle Hinweise darauf, dass kollektive Sanktionen unerwünschtes Verhalten durchaus reduzieren können. Gleichzeitig zeigte sich nicht eindeutig, dass eine bloße Verschärfung der Kollektivstrafe automatisch eine stärkere Wirkung erzeugt (Schild et al., 2025).

Die Autoren weisen außerdem auf das grundlegende Spannungsverhältnis kollektiver Sanktionen hin: Sie können Gruppenverhalten beeinflussen, treffen aber zwangsläufig auch Personen, die selbst keinen Regelverstoß begangen haben.

Damit kollidieren mögliche Steuerungswirkungen mit dem Prinzip individueller Verantwortlichkeit.
Für diese Case Study ist genau diese Ambivalenz entscheidend.

Die wissenschaftlich belastbare Schlussfolgerung lautet deshalb weder: "Vereins- oder Kollektivstrafen funktionieren nicht."
noch: "Je höher die Strafe, desto besser funktioniert das System."

Sondern: Kollektive Sanktionen können Verhalten beeinflussen. Ihre Wirkung hängt jedoch davon ab, wie Verantwortung, tatsächliche Einflussmöglichkeiten, individuelle Konsequenzen und wahrgenommene Legitimität zusammenspielen.

Für den Fall des 1. FC Kaiserslautern ergibt sich daraus eine präzisere Frage: Ist eine hohe finanzielle Sanktion gegen den Verein der wirksamste Hebel – oder müsste ein größerer Teil der Steuerung dort ansetzen, wo Verhalten konkret entsteht und tatsächlich beeinflusst werden kann?


5. Analyse der Reibungspunkte

Mannheim war kein Ein-Akteur-System

Je genauer die Ereignisse aufgearbeitet wurden, desto deutlicher wurde die Vielzahl beteiligter Systeme.

Der FCK besitzt Einfluss auf seine Fans und ist für Fanarbeit, Kommunikation und die Sanktion identifizierter Täter zuständig.

Der SV Waldhof Mannheim beziehungsweise der Veranstalter verantwortet wesentliche Teile der Organisation im eigenen Stadion.

Der Ordnungsdienst übernimmt Kontrollen und operative Sicherheitsaufgaben.

Die Polizei greift bei Gefahren und Straftaten ein.

Behörden und Kommune setzen rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen.

Und schließlich treffen einzelne Zuschauer eigenständige Entscheidungen.

Das Geschehen entsteht damit nicht innerhalb eines Systems, sondern an den Schnittstellen mehrerer Systeme.

Die nachträgliche Aufarbeitung bestätigt genau das.

Nach Mannheim vereinbarte Baden-Württemberg mit seinen Profivereinen neue Sicherheitsmaßnahmen für Hochrisikospiele. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Einlasskontrollen, Akkreditierungsmanagement, technische Ausstattung, Videoüberwachung, bauliche Bedingungen und Täteridentifikation.

Die offizielle Vereinbarung bezeichnet Vereine beziehungsweise Veranstalter und Betreiber ausdrücklich als originär verantwortlich für die Sicherheit innerhalb ihrer Stadien – gleichzeitig wird Sicherheit als gemeinsame Aufgabe von Vereinen, Polizei, Kommunen, Fanprojekten und weiteren Akteuren verstanden.

Das ist bemerkenswert. Denn ausgerechnet die politische Reaktion auf Mannheim setzt an zahlreichen Stellhebeln an, die ein Gastverein bei einem Auswärtsspiel gerade nicht selbst kontrolliert.


Der FCK beschreibt dieselbe Grenze

Auch der FCK selbst verweist in seiner Aufarbeitung auf diesen Unterschied.

Nach Angaben des Vereins unterscheiden sich seine Handlungsmöglichkeiten bei Auswärtsspielen erheblich von denen bei Heimspielen. Infrastruktur, Zutrittssteuerung, Einlassorganisation, Videoüberwachung und wesentliche operative Sicherheitsmaßnahmen liegen am Spielort nicht unmittelbar beim Gastverein.

Diese Aussage ist selbstverständlich interessengeleitet. Sie stammt vom sanktionierten Verein.

Systemisch ist sie dennoch relevant, weil die tatsächliche Aufgabenverteilung diesen Unterschied grundsätzlich bestätigt.


6. Was am bestehenden System sinnvoll ist

Aus dieser Analyse folgt ausdrücklich nicht, dass Vereine von der Verantwortung für ihre Anhänger befreit werden sollten.
Ein Verband kann zehntausende Fans nicht individuell steuern.

Der Verein besitzt dagegen Kommunikationskanäle, Fanbeauftragte, organisatorische Beziehungen zur Fanszene und Möglichkeiten, Stadionverbote auszusprechen oder identifizierte Täter in Regress zu nehmen.

Ohne Vereinsverantwortung entstünde deshalb ein neues Fehlanreizproblem: Warum sollte ein Club erhebliche Ressourcen in Fanarbeit, Prävention und Aufklärung investieren, wenn ihn die Folgen von Zuschauerfehlverhalten überhaupt nicht treffen?

Auch das aktuelle DFB-Urteil berücksichtigt diesen Gedanken differenziert.

Von den 300.000 Euro darf der FCK bis zu 120.000 Euro unmittelbar für eigene Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen verwenden. Zudem hat der DFB ausdrücklich anerkannt, dass der Verein Aufklärung und Täterermittlung betreibt.
Das ist systemisch sinnvoller als eine reine Geldabschöpfung.

Auch der FCK selbst hat nach Mannheim zusätzliche Maßnahmen angekündigt: mehr Kontrollen und Videoüberwachung bei Heimspielen, weitere Qualifizierung des Sicherheitspersonals, Meldestellen für Fehlverhalten, Stadionverbote, möglichen Entzug von Dauerkarten, Vereinsausschlüsse, Regressforderungen und bei erneuten schweren Vorfällen gegebenenfalls personalisierte Tickets bei Risiko-Auswärtsspielen. Der Verein besitzt also durchaus Handlungsmöglichkeiten.

Die entscheidende Frage lautet lediglich, welche davon das Verhalten tatsächlich erreichen.


7. Warum das gewünschte Ergebnis ausbleibt

Das bestehende System produziert einen wiederkehrenden Kreislauf: Fanfehlverhalten → Geldstrafe gegen den Verein → Präventionsmaßnahmen → Appelle und Fanarbeit → nächster Vorfall → nächste Geldstrafe.

Beim FCK läuft dieser Kreislauf seit Jahren.

Das bedeutet nicht, dass jede einzelne Maßnahme nutzlos wäre. Aber die wiederkehrenden Sanktionen zeigen, dass der Mechanismus das unerwünschte Verhalten bislang nicht zuverlässig verhindert.

Dafür gibt es einen plausiblen systemischen Grund: Derjenige, der bezahlt, ist nicht identisch mit demjenigen, der handelt.
Und bei Auswärtsspielen ist derjenige, der bezahlt, zusätzlich nicht identisch mit demjenigen, der wesentliche Teile des operativen Sicherheitssystems organisiert.

Dadurch verteilen sich Verantwortung, Kontrolle und Konsequenzen auf unterschiedliche Akteure.
Genau darin liegt die eigentliche Reibung.

Das DFB-Urteil gegen Mannheim macht diese Struktur sogar sichtbar.

Der Heimverein wurde mit 100.000 Euro bestraft. Zwei der vier geahndeten Fälle wurden zugleich mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst verbunden. Zusätzlich ordnete der DFB Zuschauermaßnahmen an und verpflichtete Waldhof Mannheim, die Qualifizierung von 250 Ordnern nachzuweisen.

Der DFB unterscheidet damit durchaus zwischen verschiedenen Verantwortlichkeiten. Trotzdem bleibt beim Gastverein eine sehr hohe finanzielle Verantwortung für das Verhalten seiner Anhänger bestehen, obwohl wesentliche operative Präventionsinstrumente außerhalb seiner Organisation liegen.


8. Ansatzpunkte für ein wirksameres System

Die Lösung liegt deshalb wahrscheinlich weder in der vollständigen Abschaffung von Vereinsstrafen noch in ihrer permanenten Verschärfung.

Individuelle Täteridentifikation priorisieren

Je besser Polizei, Veranstalter und Vereine konkrete Täter identifizieren können, desto stärker lassen sich Verursachung und Konsequenz miteinander verbinden.
Das entspricht sowohl den Erkenntnissen der Abschreckungsforschung als auch dem Vorgehen des FCK selbst.

Operative Verantwortung stärker berücksichtigen

Ein Heimverein beziehungsweise Veranstalter kontrolliert andere Stellhebel als ein Gastverein.
Diese unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten sollten bei der Bewertung von Präventionspflichten möglichst klar voneinander getrennt werden.

Sanktionen stärker in konkrete Prävention überführen

Dass Teile der DFB-Geldstrafen für Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen verwendet werden dürfen, ist ein sinnvoller Ansatz.
Ein Euro für bessere Täteridentifikation, Videoüberwachung, Sicherheitsprozesse oder Fanarbeit besitzt zumindest potenziell mehr Steuerungswirkung als ein Euro, der dem Verein lediglich entzogen wird.

Multi-Akteur-Probleme auch als solche behandeln

Mannheim zeigt, dass Sicherheit gleichzeitig von Stadionbetreiber, Heimverein, Gastverein, Ordnungsdienst, Polizei, Behörden, Fanorganisationen und Einzelpersonen abhängt.
Ein Systemproblem wird nicht automatisch dadurch lösbar, dass man einen dieser Akteure möglichst stark sanktioniert.

Verantwortung nicht mit Schuld verwechseln

Ein Verein kann Verantwortung dafür tragen, seine Einflussmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen, ohne deshalb vollständige Kontrolle über das Ergebnis zu besitzen.

Gerade diese Differenzierung ermöglicht eine präzisere Steuerung.


9. Fazit

Das Urteil gegen den 1. FC Kaiserslautern ist nachvollziehbar hart. Raketen auf andere Zuschauer zu schießen ist keine Fankultur und kein Grenzfall. Es ist gefährliches Fehlverhalten.

Die interessante Frage beginnt deshalb nach dieser Feststellung.

Der FCK verliert wegen des Verhaltens einiger Anhänger 300.000 Euro und steht zusätzlich unter der Bewährung eines Zuschauerteilausschlusses.
Gleichzeitig zeigt die Aufarbeitung des Spiels, dass Sicherheit in einem Fußballstadion das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels vieler Akteure ist.

Der Heimverein organisiert wesentliche Teile des Sicherheitssystems.
Der Ordnungsdienst kontrolliert Zugänge.
Polizei und Behörden übernehmen weitere Aufgaben.

Der Gastverein beeinflusst seine Fans, besitzt aber insbesondere auswärts nur begrenzten Zugriff auf operative Prozesse.
Und am Ende entscheidet ein einzelner Mensch selbst, ob er eine Rakete abschießt.

Das Problem ist deshalb kein Vereinsproblem. Es ist ein Multi-System-Problem.

Genau darin liegt die Grenze einer ausschließlich finanziellen Sanktion.

Sie kann dafür sorgen, dass ein Verein seine vorhandenen Einflussmöglichkeiten konsequenter nutzt. Sie kann Druck erzeugen. Sie kann Prävention finanzieren. Sie kann möglicherweise auch kollektiv abschrecken.
Aber sie kann keine Kontrolle erzeugen, die organisatorisch gar nicht vorhanden ist.

Deshalb sollte bei der Bewertung von Sanktionen nicht nur gefragt werden: Wer trägt die Verantwortung?
Sondern zusätzlich: Wer kann welches Verhalten tatsächlich beeinflussen?
Und: Bei wem muss eine Konsequenz ankommen, damit sich dieses Verhalten verändert?

Der Fall Mannheim vs. FCK zeigt damit ein weit über Fußball hinausreichendes Organisationsproblem: Je stärker Verantwortung, Kontrolle und Konsequenz auf unterschiedliche Akteure verteilt sind, desto weniger reicht es aus, lediglich einen Verantwortlichen zu benennen.

Ein gutes Steuerungssystem verteilt nicht nur Schuld.
Es verbindet Verantwortung mit den Stellen, an denen Verhalten tatsächlich beeinflussbar ist.


10. Quellen

Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen (2026). Baden-Württemberg stärkt die Stadionallianzen: Gemeinsame Verständigung für regionale Sicherheitskonzepte bei Hochrisikospielen. Verfügbar unter: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-staerkt-die-stadionallianzen
abgerufen am 27.10.2026

Choudhury, N. (1986). Responsibility accounting and controllability. Accounting and Business Research, 16(63), 189–198.

Deutscher Fußball-Bund (2024). 300.000 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern. Verfügbar unter: https://www.dfb.de/news/detail/300000-euro-geldstrafe-fuer-kaiserslautern-262921 
abgerufen am 27.10.2026

Deutscher Fußball-Bund (2026). Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss für Waldhof Mannheim. Verfügbar unter: https://www.dfb.de/news/geldstrafe-und-zuschauerteilausschluss-fuer-waldhof-mannheim
abgerufen am 27.10.2026

Deutscher Fußball-Bund (2026). 300.000 Euro Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss für Kaiserslautern. Verfügbar unter: https://www.dfb.de/news/geldstrafe-und-zuschauerteilausschluss-fuer-waldhof-mannheim
abgerufen am 27.10.2026

1. FC Kaiserslautern (2025). 128.800 Euro Strafe für den FCK. Verfügbar unter: https://fck.de/blog/128-800-euro-strafe-fuer-den-fck/
abgerufen am 27.10.2026

1. FC Kaiserslautern (2026). Geldstrafen für den 1. FC Kaiserslautern. Verfügbar unter: https://fck.de/blog/geldstrafen-rueckrunde-2025-26/
abgerufen am 27.10.2026

1. FC Kaiserslautern (2026). Öffentliche Stellungnahme des 1. FC Kaiserslautern zu den Vorkommnissen beim DFB-Pokalspiel in Mannheim. Verfügbar unter: https://fck.de/blog/oeffentliche-stellungnahme-des-1-fc-kaiserslautern240926/
abgerufen am 27.10.2026

Murphy, K., Tyler, T. R., & Curtis, A. (2009). Nurturing regulatory compliance: Is procedural justice effective when people question the legitimacy of the law? Regulation & Governance, 3(1), 1–26.

Nagin, D. S. (2013). Deterrence in the twenty-first century. Crime and Justice, 42, 199–263.

Schild, C., Lilleholt, L., Böhm, R., & Zettler, I. (2025). Testing the effectiveness and endorsement of collective punishment. European Journal of Personality.

Südwestrundfunk (2026). Raketen, Platzsturm, Unterbrechung: Eskalation bei Waldhof Mannheim gegen den FCK. Verfügbar unter: https://www.swr.de/sport/fussball/dfb-pokal-waldhof-fck-eskalation-unterbrechung-100.html 
abgerufen am 27.10.2026

Winskowski, P. (2022). The German penal catalogue for fan misbehaviour in football: A model for other countries? International Journal of Sport Policy and Politics, 14(1), 71–91.

Winskowski, P., & Homölle, S. (2022). Agency problems concerning the handling of fan misbehaviour and its punishment in football. Sport, Business and Management: An International Journal, 12(4), 517–536.


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